Übernimmt die Krankenkasse eine Wurzelbehandlung?

Gute Gründe für eine Wurzelkanalbehandlung gibt es einige, beispielsweise wenn das Zahninnere durch Entzündungen geschädigt ist, was durch einen Unfall oder Kariesbakterien passieren kann, oder der Zahnnerv abgestorben ist. Das führt zu wirklich schlimmen Zahnschmerzen und Sie sollten sich schnell behandeln lassen.

Aber vorher sollten Sie die Kosten und die Übernahme der Kosten klären – egal, ob privat oder gesetzlich versichert sind. Denn es lässt sich nicht pauschal sagen, was das Ganze kostet. Denn dazu ist der Befund, der Aufwand, die eingesetzten Techniken und Füllmaterialien bei jedem Patienten unterschiedlich.

Was zahlen die gesetzlichen Krankenkassen?

Gleich vorweg: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur eine einfache endodontische Zahnwurzelbehandlung, und das nur unter folgenden Voraussetzungen:

• Der Zahnarzt stuft den Zahn als erhaltungswürdig ein.
• Die Behandlung hat Aussicht auf Erfolg und der Zahn kann durch den Eingriff gerettet werden.
• Bei Backenzähnen gilt die Bedingung, dass die geschlossene Zahnreihe erhalten werden soll.

Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, übernimmt die Kasse die Kosten nicht, sondern zahlt lediglich das Ziehen des Zahnes zahlen.

Extraleistungen müssen privat getragen werden

Alle Zusatzleistungen müssen Sie, wenn Sie gesetzlich versichert sind, aus eigener Tasche zahlen. Dazu zählen zum Beispiel

• Behandlung unter dem Operationsmikroskop
• elektronische Längenmessung der Wurzelkanäle
• Schallunterstützte Desinfektion des gesamten Kanalsystems
• Dreidimensionale Wurzelfüllung ohne Hohlräume
• Digitale Volumentomographie im hochauflösenden Modus (3D-Röntgen)

Diese Extraleistungen berechnet Ihr Zahnarzt auf Basis der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Sprechen Sie am besten vorher miteinander und informieren Sie sich, was an Kosten auf Sie zukommt.

Sie haben eine Zahnzusatzversicherung mit entsprechenden Vertragsbedingungen? Dann können Sie damit die finanzielle Lücke schließen. Wenn Sie privat versichert sind, übernimmt die Krankenkasse häufig die Kosten in voller Höhe. Unser Tipp: Klären Sie dies vorher schriftlich.